Ihr Tipp – Ihr Geld

Prämie für erfolgreiches Weiterempfehlen

Ihre Familie, Nachbarn, Bekannten oder Arbeitskollegen möchten ein Haus, eine Wohnung oder ein Baugrundstück in der Region verkaufen? Dann empfehlen Sie uns dort doch weiter! Bei erfolgreicher Vermittlung zahlen wir Ihnen eine ordentliche Tippgeber-Prämie.

Um schon im Voraus Unstimmigkeiten über die Höhe der Tipp-Prämie zu vermeiden – und auch um den Datenschutz dem Käufer gegenüber zu wahren – haben wir eine Staffelung der Prämie nach Inserats-Preis vorgenommen. Egal, zu welchem Preis das Objekt am Schluss verkauft wird.

Sind alle Voraussetzungen für die Prämie erfüllt, können Sie schon zu Beginn der Werbephase sehen, welche Prämie Sie nach Abschluss der Vermarktung ausgezahlt bekommen.

  

Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie

  • Eitner Immobilien kennt das Objekt noch nicht.
  • Das Objekt liegt in der Region, in der wir tätig sind (siehe unten*).
  • Der Verkäufer hat noch keinen Maklerauftrag mit einem anderen Vermittler geschlossen.
  • Das Objekt wird noch nicht beworben (Zeitung, Online, Aushänge etc.).

Wie funktioniert die Tippgeber-Prämie?

  • Sie melden uns per Telefon, E-Mail, Fax, Brief oder Kontaktformular eine zum Verkauf stehende Immobilie oder ein zum Verkauf stehendes Grundstück, inklusive Verkäuferangaben.
  • Wir bestätigen Ihnen schriftlich den Eingang Ihres Tipps.
  • Wir nehmen mit Ihnen Verbindung auf, prüfen das angebotene Objekt und den Eigentümer.
  • Auf Wunsch nehmen wir Ihren Tipp anonym auf. Ihr Name wird dann gar nicht genannt.

ÜBRIGENS: Ihre Erfolgsaussichten sind höher, wenn der Besitzer bereits weiß, dass wir mit ihm in Kontakt treten werden!

  • Wir schließen mit dem Eigentümer einen Vermarktungsvertrag ab.
  • Das von Ihnen empfohlene Objekt wird über uns verkauft, per notariell beurkundetem Vertrag.
  • Nach Abschluss der Verträge und nach Eingang der Maklerprovision auf unserem Konto, erhalten Sie die vereinbarte Prämie.
  • Wir behalten uns vor, die Vermittlung bestimmter Objekte abzulehnen.

Zum Kontakt >

Wichtige Hinweise
  • Die Tippgeber-Prämie ist eine steuerpflichtige Einnahme. Für die Versteuerung der Prämie sorgt der Empfänger!
  • Bei Nichtzahlung unserer Maklerprovision erfolgt keine Auszahlung der Tippgeber-Prämie.
  • Bei mehreren Tipps zu einem Objekt erhält nur der erste Tippgeber die Provision.

 


In diesen Regionen sind wir tätig
 

A/B/C:  Albbruck, Altenburg, Altenschwand, Bad Säckingen, Bannholz, Bernau, Birkendorf
 
D/E/F: Dachsberg, Dettighofen, Dogern, Egg, Eggingen, Erzingen, Eschbach, Ettikon
 
G/H/I: Gaiß, Geisslingen, Görwihl, Grafenhausen, Grenzach-Wyhlen, Grießen, Grimmelshofen, Günzgen, Gurtweil, Hasel, Hänner, Häusern, Herdern, Herrischried, Hochrhein, Hochsal, Höchenschwand, Hohentengen, Horheim, Hottingen, Hotzenwald, Ibach
 
J/K/L: Jestetten, Kadelburg, Küssaberg, Landkreis Lörrach, Landkreis Waldshut-Tiengen, Lauchringen, Laufenburg, Lenzkirch, Lienheim, Lottstetten
 
M/N/O: Menzenschwand, Murg, Niederhof, Niederwihl, Nöggenschwil, Oberweschnegg, Oberwihl
 
P/Q/R: Reckingen, Remetschwil, Rickenbach, Riedern am Wald, Rotzel, Rippolingen, Rheinfelden, Rheinheim, Riedern am Sand
 
S/T/U: Schluchsee, Schmitzingen, Schopfheim, Schwörstadt, St. Blasien, Stühlingen, Tiefenhäusern, Tiengen, Todtmoos, Todtnau, Ühlingen-/Birkendorf, Unterweschnegg
 
V/W: Waldkirch, Waldshut-Tiengen, Wallbach, Wehr, Weilheim, Weil am Rhein, Wutöschingen